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Lohnrichtlinie 2024

In der Schweizer Landwirtschaft werden tausende von Arbeitnehmenden beschäftigt. Es ist von grosser Bedeutung, dass bei deren Beschäftigung geordnete Verhältnisse herrschen. Diese zwischen dem Schweizer Bauernverband (SBV), dem schweizerischen Bäuerinnen-und Landfrauenverband (SBLV) und der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände landw. Angestellter (ABLA) vereinbarte Richtlinie soll mithelfen, ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu erhalten.

Die Richtlinie vermittelt einen allgemeinen Überblick. Im Einzelfall sind die Bestimmungen der kantonalen Normalarbeitsverträge der Landwirtschaft sowie allfällig in einem Einzelarbeitsvertrag vereinbarte Regelungen zu beachten.