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Anstellungsbedingungen
			
	
				
		
	
Die Grundlagen für die Anstellung eines Praktikanten ergeben sich, wie auch bei Schweizer Angestellten, aus dem Schweizerischen Obligationenrecht sowie den kantonalen Normalarbeitsverträgen für die Landwirtschaft. Darin sind Versicherungsfragen, Arbeitszeit, Freitage, etc. geregelt.