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Bedingungen Gastfamilien

Ein Praktikant ist kein Lehrling und keine volle Arbeitskraft. Das Mittelmass zu finden ist die grosse Herausforderung und eine Bedingung an die Gastfamilien. Bitte beachten Sie zusätzlich folgende Anforderungen:

Arbeitsalltag, Landwirtschaftliches Fachwissen:

  • Betriebsleiter absolvierte eine landwirtschaftliche Ausbildung
  • Genügend Zeit für die Einführungsphase
  • Interesse an der Aus- und Weiterbildung der Praktikanten in die verschiedenen Betriebszweige
  • Interesse an der Zusammenarbeit mit jungen Menschen

Wohnverhältnisse:

  • Unterkunft und Verpflegung müssen gemäss Schweizer Standard sein
  • Die Praktikanten sollten ein eigenes Zimmer im Wohnhaus der Gastfamilie erhalten und nicht selber kochen müssen

Lohn, Versicherung, Arbeitsbewilligung, Sicherheit:

  • Arbeitgeber hält Arbeitsbedingungen und Versicherungsobligatorien ein
  • Eine monatliche Lohnabrechnung inkl. Überzeit- und Ferienabrechnung wird ausgestellt
  • EKAS-Richtlinie 6508 wird eingehalten
  • Meldet die Praktikanten bei der Kranken- und Unfallversicherung, der Pensionskasse, der AHV und beim Quellensteueramt an
  • Stellt den Praktikanten eine Bestätigung über das Praktikum aus (Arbeitszeugnis)

Familienanschluss, Kultureller Austausch:

  • Gastfamilie bietet Familienanschluss
  • Verständnis und Interesse für eine fremde Kultur
  • Offen für Probleme der Praktikanten (z.B. Heimweh)

Bei Abweichungen von „normalen“ Wohn- und Familienverhältnissen werden die Praktikanten zuerst angefragt, ob sie damit einverstanden sind.

Beachten Sie auch das Formular "Bedingungen für die Aufnahme eines Praktikanten"